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StGB § 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl

StGB § 244 Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl

[ Auszug: (1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, w ... ]